Freitag, 1. Februar 2013

Zum Kopfschütteln - Köln Erzbischof Meisner - Blog von Kiat Gorina


Erinnern wir uns, an die Vergewaltigung einer jungen Frau, die von der Notärztin in zwei katholische Krankenhäuser geschickt wurde. Die Ärzte jedoch weigerten sich, das  Opfer einer Vergewaltigung zu untersuchen - mit der Begründung, dass sie sonst das Opfer über die Pille danach informieren müssten.

Quellen

  1. Was ist wichtiger? - Christliche Nächstenliebe oder christliches Dogma?
  2. Köln: Justiz knickt vor katholischer Kirche ein!

Jetzt endlich hat die Kirche auf das Kopfschütteln vieler Bürgerinnen reagiert: es erschien eine Erklärung des Erzbischofes Joachim Meisner. Und in der Presse erschienen Artikel mit den Titelzeilen "Kardinal Meisner : Kein Totalverbot für „Pille danach“ bei Vergewaltigung" (Tagesspiegel) et al.

In der Erklärung Meisners steht unter anderem: Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar.

Quelle: Erzbistum Köln Erklärung des Erzbischofs von Köln zur "Pille danach"

Aber gleich folgt: Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird. Dass das Abgehen befruchteter Eizellen auch ganz natürlicherweise ohne menschliches Zutun geschieht, berechtigt einen Menschen nicht dazu, diesen natürlichen Vorgang aktiv zu imitieren. Denn die Beendigung eines Menschenlebens durch die Natur nennt man ein Naturereignis. Dessen absichtliche Imitation nennt man Tötung.

Und da fällt mir der Vergleich mit den Jobcentern ein, die 2012 über eine Million Bezieher von Arbeitslosengeld II sanktioniert haben. Meisner sagt doch, der befruchteten Eizelle kommt der Schutz der Menschenwürde zu und dieser Eizelle darf die Lebensgrundlage nicht entzogen werden.

Ja, Herr Erzbischof Meisner, haben demzufolge in den Augen der katholischen Kirche die Opfer von Sanktionen durch Jobcenter keine Menschenwürde? Darf diesen Opfern die Lebensgrundlage entzogen werden?

Und um die Worte des Erzbischofs noch zu erläutern, erschien noch eine Meldung:

Quelle: Erzbistum Köln Arzt muss zu verantwortungsvoller eigener Entscheidung kommen

Diese Erklärung schließt mit einem für mich hochinteressanten Satz:

Entsprechend hatte auch schon die Glaubenskongregation die Einnahme von Antikonzeptiva durch Ordensschwestern in einer Weltgegend, in der sie Vergewaltigungen fürchten mussten, erlaubt. Es geht beim Thema Vergewaltigung nicht um die Ganzheitlichkeit eines liebenden Aktes, sondern um die Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung.

Jetzt kann ich wirklich nur meinen Kopf schütteln - einem Opfer einer brutalen Vergewaltigung wurde die Beweisaufnahme von Spuren verweigert! Wie wären die Ärztinnen gesprungen, wenn das Opfer eine Ordensschwester gewesen wäre?! Und da sich - nachgewiesenermaßen - Frauen auch in Deutschland vor Vergewaltigungen fürchten müssen, dürfen demnach auch Ordensschwestern in Deutschland die Pille nehmen ...


Veröffentlicht am 19.01.2013 von Gerd Schinkel

Gerd Schinkel schreibt zu seinem Video: Um einer drohenden Maßregelung zu entgehen, die auch in einer fristlosen Kündigung bestehen konnte, schickte man das Vergewaltigungsopfer lieber ohne zu helfen wieder weg. Vorausgegangen sind offenbar Anschwärzungen von hilfsbereiten Ärzten durch fanatische Abtreibungsgegner, die sich vorher in der Notfallaufnahme gemeldet hatten, um angeblich nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr nun in Notlage die "Pille danach" verschrieben zu bekommen - und dann nach erfolgter Hilfe die Ärzte beim Bistum denunziert haben. - Ein solches "Klima" der Angst und Denunziation, in dem selbst an einer Krankenhaustür verweigerte Hilfeleistung möglich wird, entsteht nicht von allein, sondern entwickelt sich in bestimmten Rahmenbedingungen, die "ganz oben" gesetzt werden.

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