Mittwoch, 11. September 2013

Bundesverwaltungsgericht entschied: Keine Religionsfreiheit für Muslime

Heute fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Grundsatzurteil. Worum ging es? Darum, ob ein muslimisches Mädchen zusammen mit leicht bekleideten Jungs gemeinsam am Schwimmunterricht teilnehmen muss. Die Eltern der damals elfjährigen Tochter hatten sich am Gymnasium beschwert, dass ihre Tochter zusammen mit nur mit Badehose bekleideten Jungs am Schwimmunterricht teilnehmen sollte. Sie wollten, dass ihre Tochter vom Schwimmunterricht befreit wird.

Die Schule lehnte ab. Die Eltern zogen vor den Kadi. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Klage der Eltern ab. Die Richter meinten, das Mädchen könne sich ja einen "Burkini" anziehen ... Dabei hatten die Richter übersehen, dass es darum gar nicht ging. Auch wenn das Mädchen im Burkini ins Wasser geht, erbleibt ihr der Anblick von halbnackten Jungs nicht erspart. Und ihre Relgion verbietet nun mal, dass Mädchen gemeinsam mit leicht bekleideten jungen Männern öffentlich zusammenkommen.

Auch die höchste Instanz in Leipzig entschied: das Mädchen muss am Schwimmunterricht teilnehmen. Punktum! Basta.

Ich finde dieses Urteil verhehrend. Nicht weil ich Muslimin bin. Sondern weil ich der Meinung bin, dass in Deutschland Religionsfreiheit herrscht! Und wenn eine andere Religion als das Christentum es den Gläubigen nicht erlaubt, dass Jungs und Mädchen gemeinsam öffentlich baden, dann sollten wir das respektieren. 

Wieso hat die Schulleitung nicht das Mädchen vom Schwimmunterricht befreit? Oder es in eine Klasse gesteckt, in dem nur Mädchen unterrichtet werden? 

Gerade jetzt, da die Nachrichten voll sind von Gotteskämpfern im Mittleren Osten, ist doch eine solche richterliche Entscheidung schlimm. Schlimm für das Ansehen Deutschlands. Da sprechen Politiker immer wieder von Integration, da gibt es Integrationsbeauftragte, wenn es jedoch zur Sache geht, dann ist es in Deuchtschland mit der Integration nicht weit her.

Was passiert jetzt? Jetzt können die Fundamentalisten mit dem Finger auf die Deutschen zeigen: Die Deutschen, das sind ganz schlimme Menschen. Die zwingen unsere Mädchen in den Schulen zusammen mit unzüchtig bekleideten Jungs zu baden! Das erzeugt ein immens negatives Image! Der Ruf der Deutschen ist hin!

Nun leben in den arabischen Ländern viele Reiche, die Luxusgüter aus Deutschland importieren. Die werden dann von ihren Landsleuten gefragt werden: Warum fährst du noch ein großes deutsches Auto? Weißt du nicht, was die Deutschen mit unseren Mädchen anstellen?

Und jeder Werbemanager wird bestätigen: Sobald die Reputation angekratzt ist, bleiben Käufer weg. Und warum? Nur weil eine kleiner Schulleiter stur ist, weil er an seinen Vorschriften klebt. Hätte er sich einen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn er das Mädchen vom Schwimmunterricht befreit hätte? Bestimmt nicht! Und die Eltern des Mädchens wären zufrieden gewesen. Und sie hätten ihren Landsleuten erzählt: Diese Schule ist verständnisvoll, sie nimmt auf unseren Glauben Rücksicht!

Und so etwas spricht sich herum! Dann im positiven Sinn. 

Quelle: Süddeutsche.de Musliminnen müssen zum Schwimmunterricht: Was wiegt schwerer, der staatliche Bildungsauftrag oder die Glaubensfreiheit von Schülern? Im Streit um eine muslimische Schülerin, die die Teilnahme am Schwimmunterricht aus religiösen Gründen trotz Burkini verweigert, hat das Bundesverwaltungsgericht heute ein Grundsatzurteil gefällt.


Veröffentlicht am 28.09.2012 von gbs Hochschulgruppe Koblenz

Übernommen von Over-Blog

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