Sonntag, 22. September 2013

Nicht nur Pofalla scheißt aufs Grundgesetz - Auch das Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgenstein

Da gibt es das Grundgesetz. Da stehen viele Artikel drin. Auch ein Artikel 12:
Art 12 

  1. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
  2. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
  3. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Aber das interessiert den Kanzleramtsminister Ronald Pofalla offensichtlich nicht die Bohne: Wie Springers BILD berichtete, scheißt der Kanzleramtsminister persönlich auf das Grundgesetz:

Quelle: BILD WUTAUSBRUCH DES KANZLERAMTSMINISTERS Pofalla brüllte Bosbach dreimal an: Dort geht der Streit vor Fraktionskollegen und Chauffeuren weiter. Bosbach wehrt sich: „Ronald, guck bitte mal ins Grundgesetz, das ist für mich eine Gewissensfrage.“ Pofalla geht zu seinem Dienstwagen, sagt: „Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe“, steigt ein und fährt davon.

Stellen wir klar: Pofallas Parteifreund Bosbach verweist auf das Grundgesetz und der Kanzleramtsminister persönlich bezeichnet das Grundgesetz als "Scheiße"! Geht es noch? Da leistet sich die Kanzlerin als rechte Hand einen Menschen, der auf das Grundgesetz scheißt! Bisher waren es doch - nach den Hetztiraden der Schwarzgelben - stets die LINKEN, die gegen das Grundgesetz verstoßen. Und jetzt so etwas! Die rechte Hand der Kanzlerin explodiert, hat sich nicht unter Kontrolle und bezeichnet das Grundgesetz als "Scheiße"!


HARTZ IV ist offener Strafvollzug!
(Götz Werner)

Dem Bundesverfassungsgericht und seinem Präsidenten Andreas Voßkuhle müssen doch die Ohren geklungen haben! Jetzt wissen wir, was Gestalten im Bundeskanzleramt vom Grundgesetz halten! Und nicht nur im Bundeskanzleramt! Auch im Bundesarbeitsministerium! Da gibt es das Verwaltungsmonster Hartz IV, das der Gründer der Drogeriekette dm und heutiger Milliardär Götz Werner als "offenen Strafvollzug" bezeichnet! Wieso? Weil für Hartz-IV-Bezieher viele Artikel des GrundgesetzES nicht gelten!

Da gibt es wieder einen Fall, den die Rechtsanwaltskanzlei NIERENTZ & BATZ in ihrem Blog in eigener Sache veröffentlichte:

Quelle: NIERENTZ & BATZ Kanzlei Blog Jobcenter verlangt Abbruch der Ausbildungsstelle: Das Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgenstein verlangt den Abbruch der Ausbildung unserer Auszubildenden. 

Ja, ihr habt richtig gelesen! Da hat eine Mutter eines fünfjährigen Sohnes eine Ausbildungsstelle zur Rechtsanwaltsfachangestellten gefunden - das zuständige Jobcenter ist derart auf der Höhe der Zeit, dass das Jobcenter von einer "Rechtsanwaltsfachgehilfin" spricht. Und sie beantragte eine "Aufstockung" zum Lebensunterhalt. Das Jobcenter verweigerte ihr die Aufstockung. Und meinte - zynischer geht nicht mehr, wenn sie die Ausbildung abbreche, dann stünde ihr der volle Regelsatz zu!

Damit hat dieses Jobcenter gegen das Grundgesetz Artikel 12 Absatz (1) verstoßen! Das Jobcenter bezieht sich dabei auf den "Gesetzgeber". Wer ist die obere Dienstherrin dieses Jobcenters? Frau Dr. Ursula von der Leyen - die Bundesarbeitsministerin! Weiß sie eigentlich, was in diesem Jobcenter abläuft?! Offensichtlich nicht! Sie ist jedoch als Ministerin verantworTlich dafür, dass sich ihre Jobcenter an das Grundgesetz halten!


Hartz IV ist Stillhalteprämie für das Fernbleiben vom Arbeitsmarkt!
(Rahel Uhlenhoff)

Und noch etwas zeigt dieses ungeheuerliche Verhalten dieses Jobcenters: Frau Rahel Uhlenhoff hatte völlig Recht, als sie feststellte: Hartz IV ist nichts anderes als eine Stillhalteprämie, um die Hartz-IV-Bezieher vom Ersten Arbeitsmarkt fernzuhalten! Stattdessen gilt: Einmal Hartz IV - immer Hartz IV! Das gilt nicht nur für die betroffenen Eltern, sondern auch und gerade für deren Kinder! Wie der besonders traurige Fall einer Mutter zeigte, deren Tochter vom Jobcenter Konstanz gehindert werden sollte, das Abitur zu machen! Aus Verzweiflung versuchte die Mutter sich umzubringen!

Quellen


Ist eine Kanzlerin,  die sich einen Kanzleramtsminister leisteT, der das Grundgesetz als Scheiße bezeichnet, noch wählbar? Die Antwort liegt wohl auf der Hand! 


Veröffentlicht am 26.04.2012 von ThomKutlatschkowa2

Übernommen von Over-Blog

2 Kommentare:

  1. Von wegen Fordern und Fördern?! Alles Lüge! Passt zur Noch-Kanzlerin!

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    1. Vom Fördern und Fordern ist nur noch Sanktionieren übrig geblieben :-((

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