Freitag, 11. Oktober 2013

Linke Abgeordnete für Freiwild erklärt - Verfassungsgericht bereitet diesem Spuk ein Ende!

Da gibt es den Abgeordneten Bodo Ramelow der LINKS-Partei. Dieser Abgeordnete ist einigen Behörden - vor allem dem Verfassungsschutz - ein Dorn im Auge. Der Verfassungsschutz observierte Bodo Ramelow.  Dieser Fall ging bis zur letzten Instanz - dem Bundesverwaltungsgericht. Auch dieses Gericht urteilte: Ja, der Verfassungsschutz darf das, er darf linke Abgeordnete observieren!

Bodo Ramelow klagte vor dem Bundesverfassungsgericht. Er bekam Recht, der Verfassungsschutz darf ihn nicht observieren. Das sei ein schwerwiegender Eingriff in das freie Mandat eines demokratisch gewählten Abgeordneten! Dieses Urteil aus Karlsruhe ist eine deftige Ohrfeige für die Verwaltungsrichter. Wieder einmal hat das oberste Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt, das gegen das Grundgesetz dieser Republik verstößt!

Quelle: Süddeutsche.de Verfassungsschutz darf Linken-Politiker Ramelow nicht überwachen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow für verfassungswidrig erklärt. Die Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes sei ein solch schwerer Eingriff in das freie Mandat, dass dies nur in Ausnahmefällen begründet sein könne. Ramelow sei keiner antidemokratischen Bestrebung verdächtig, hieß es. Das Gericht in Karlsruhe hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf.

Das war ja nicht das erste Urteil des obersten Verwaltungsgerichtes dieser Republik, das gegen das Grundgesetz verstößt! Erinnern wir uns an das höchst fragwürdige Urteil in Sachen Burkini:

Quelle: GLOSSE: Schuld war nur der Bu-Ur-Kini!!: Wieso? Wegen des Bundesverwaltungsgerichtes! Da hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig etwas angestellt! Es wurde ein Urteil gefällt, dass eine Schülerin mit islamischen Glauben am Schwimmunterricht teilnehmen muss - sie könne ja einen Burkini anziehen. Bundesverwaltungsgericht entschied: Keine Religionsfreiheit für Muslime: Auch die höchste Instanz in Leipzig entschied: das Mädchen muss am Schwimmunterricht teilnehmen. Punktum! Basta.

Hier verstieß das oberste Verwaltungsgericht gegen Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. 

Ist dieser Text so schwer zu verstehen? Ich finde, dieser Artikel ist total eindeutig formuliert! Offensichtlich jedoch nicht für Richter am obersten Verwaltungsgericht!

Es ist doch wirklich an der Zeit, dass die Überwachung von Bundestagsabgeordneten der LINKEN sofort beendet wird! Vergessen wir nicht: Die LINKE ist die drittgrößte Kraft im Bundestag! Und die Abgeordneten der drittgrößten Kraft im Bundestag werden observiert! Und diese Republik nennt sich "demokratisch"! Das ist keine Demokratie, die hier praktiziert wird. Das ist Demokratur - eine Diktatur unter einem Scheinmäntelchen von Demokratie!

Wie groß muss die Angst der sog. "Elite" vor den LINKEN sein, wenn sie zu Mitteln greifen muss, die gegen das Grundgesetz verstoßen?! Mit solchen diktatorischen Maßnahmen erreichen sie nichts - nur das Gegenteil! Immer mehr Menschen werden aufwachen und für eine "echte" Demokratie kämpfen!

Bodo Ramelow sagte und sagt immer vehement die Wahrheit - vielleicht musste er deshalb überwacht werden:


Hochgeladen am 07.08.2011 von Björn Lindner

Ja, diese "Elite" hat Angst, sind doch die LINKEN die drittgrößte Kraft im Bundestag! Sie gelten immer noch als die Schmuddelkinder, mit denen niemand spielen resp. regieren mag oder darf! Wieso eigentlich nicht?


Hochgeladen am 01.12.2010 von NotarBolamus

Übernommen von Over-Blog

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