Samstag, 30. November 2013

Deutschlands Zukunft? Mit einem Vertrag? Mindestlohn?

Da liegt er nun vor - der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD - 185 Seiten lang! Wochenlang wurde darüber gebrütet und diskutiert! Der Volksmund weiß ja, was lange währt, wird endlich gut! Gilt das auch in diesem Fall? Den Text finden wir im Internet:

Quelle: Deutschlands Zukunft gestalten

Für die SPD war ja die Einführung des Mindestlohnes sehr wichtig - hat sie gesagt - vor der Wahl! Und wer jetzt nach "Mindestlohn" in diesem Vertrag sucht, wird auch fündig:

Seite 9:

Mindestlohn einführen, Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit verhindern 

Mit einem gesetzlichen Mindestlohn und allgemein verbindlichen Tarifverträgen sorgen wir für faire Löhne. 

Seite 67: 

Die tariflich vereinbarten Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben sich bewährt. 

Allgemeine gesetzliche Mindestlohnregelung

Seite 68: 

Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden. Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG. 

Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt. 

Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016 das Mindestlohnniveau nicht erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau. 

Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlossene Tarifverträge, in denen das geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird, europarechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit erfolgen 

Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen - erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 - von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich.

Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen 

Seite 164: 

Wir treten dafür ein, die Einführung von Standards für Mindestlöhne zu prüfen, die national zu organisieren und zu definieren sind und die einen hohen Beschäftigungsstand und faire Löhne garantieren würden - wobei die Wahl zwischen Gesetzgebung und Tarifvereinbarungen besteht.

Wer diese Absätze liest, stellt sofort Widersprüche fest! Da soll ein bundesweit geltender Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde eungeführt werden - aber die nach dem Arbeitmehmer-Entsendegesetz bleiben! Und genau darum geht es doch auch!

Das hat die SPD ihren Wählern vor der Wahl wirklich nicht erzählt! Wer hätte sie dann gewählt! Also, was haben wir? Wahlbetrug!

Die Römer waren ja bekannt für ihre Verwaltung. Und bereits im 4. Jahrhundert nach Chr. gab es bei den Römern festgesetzte Mindestlöhne! Und nicht nur das. Es gab auch festgesetzte Höchstpreise, die nicht überschritten durften!

Bereits 301 n. Chr. erließ Kaiser Diokletian ein Edict, in dem Höchstpreise und Mindestlöhne festgelegt wurden! 

Quellen

  1. Wikipedia Höchstpreisedikt
  2. Brigitte Cech, Lukullische Genüsse, S. 183ff, WBG 2013

Was sagt uns das? Da wurde bei diesem Koalitionsvertrag herumgeredet und warme Luft verfasst, aber auf wirklich notwendige Bestimmungen und Regeln konnten sich die Abgeordneten nicht einigen!

Allein schon wegen der argen Verwässerung des Mindestlohns kann kein SPD-Genosse diesem Vertrag zustimmen!


Veröffentlicht am 29.04.2013 von Eric Hermann

Übernommen von Over-Blog

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