Sonntag, 1. Dezember 2013

Wer nicht passt, darf nicht gewählt werden! Basta!

Erinnern wir uns, da schrieb ich am 14. September über den Burkini und einer mir unverständlichen Entscheidung des Bundesverwaltungs-gerichtes in Leipzig. 

Quelle: GLOSSE: Schuld war nur der Bu-Ur-Kini!!: Da hatte einer die rettende Idee - die DNV. Im Flüsterton wurde folgender Plan B verbreitet: Wir lassen die DNV nicht zur Wahl zu. Dann muss sie klagen - in Karlsruhe. Dort wird sie zugelassen. Aber wir hatten keine Zeit mehr, sie auf den Stimmzetteln auszudrucken. So gibt es eine Partei, die ist für die Wahl zugelassen, aber sie kann nicht gewählt werden, weil sie nicht auf dem Stimmzettel steht! Dann wird nach der Wahl bestimmt jemand klagen, irgendwann wird diese Wahl für ungültig erklärt werden. Aber wir werden bis dahin trotzdem weiterregieren. 

Ja, langsam werde ich mir selbst unheimlich! Da schrieb ich eine Glosse - und was passiert? Was ich geschrieben habe, tritt ein - gleich zweimal! 

Quelle: DWN AfD Bayern ficht Bundestagswahl an:  "Die Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag spiegelt nicht die Verteilung der abgegebenen Stimmen wider. Damit wird aber Artikel 38 des Grundgesetzes, der eine gleiche Wahl vorschreibt, in eklatanter Weise verletzt. Daher haben wir uns dazu entschlossen, gegen die Bundestagswahl Einspruch zu erheben" 

Da bin ich ja gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet ... 

Und erinnern wir uns: 

Quelle: RP-ONLINE Verfassungsgericht lässt DNV noch zur Wahl zu: Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals eine ursprünglich abgelehnte Partei nachträglich zur Bundestagswahl zugelassen. Die Beschwerde der Deutschen Nationalversammlung (DNV) gegen ihre Nichtzulassung sei erfolgreich gewesen, teilte das Karlsruher Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss mit. Elf weitere Vereinigungen seien dagegen endgültig gescheitert. Die zwölf Beschwerden waren die ersten dieser Art überhaupt.  Anfang Juli hatte der Bundeswahlausschuss grünes Licht für 38 Parteien gegeben. 

Nur - auf einigen Stimmzetteln gab es keine DNV zum Ankreuzen! Da stand überhaupt keine DNV! Also wenn das nicht Manipulation und Behinderung ist! 

Quelle: DNV Wahlanfechtung mit Bürgerbeteiligung !

Es geht hier nicht um die DNV an sich, sondern um die ungeheuerliche Tatsache, dass eine Partei nicht zur Wahl zugelassen wird, sie klagt in Karlsruhe und erhält Recht! Aber sie erscheint trotzdem nicht auf den Stimmzetteln! 

Wo sind wir denn? Doch in einer Bananenrepublik! 

Ist die Angst vor der drängenden Frage nach der Souveränität so groß? 


Veröffentlicht am 28.11.2013 von AFD-Television

Übernommen von Over-Blog

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