Donnerstag, 20. Februar 2014

GLOSSE: Bayerischer Albtraum - die Stagnationswassertragödie und ein braunes Gesetz

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Sie haben ein kleines Häuschen, idyllisch im Grünen gelegen. bis ins nächste Dorf sind es keine fünf Minuten. Das Leben ist schön,  Sie sind rundum zufrieden. Ihr kleiner Esel grast auf der Koppel, Katzen und Hund räkeln sich in der Frühlingssonne. In Ihrem Aquarium tummeln sich farbenprächtige Fische. 

Jäh ändert sich die Idylle. 

Wenn Sie jetzt duschen wollen, müssen Sie das Wasser erst mühsam heranschaffen, auf dem Herd erwärmen und in eine Gießkanne füllen. Dann haben sie wieder eine Dusche. Aquariumwasser gibt es auch nicht mehr. Ihre Tiere wollen trinken, auch dieses Wasser müssen Sie erst herbeischaffen… usw. usw. 

Ihr eigenes Trinkwasser hatten Sie zuvor schon immer im Laden geholt. Für alles  andere  war jahrelang der Hausbrunnen da. 

Bis zu diesem Tag: Es schellt an der Haustür : die Polizei! Unter dem Schutz der Polizisten klemmt ein Installateur Ihren  Brunnen ab. Dafür schließt er eine dicke, lange Stichleitung des kommunalen Wasserversorgers an. 

Zuvor sind Sie schon von Fachleuten gewarnt worden:  “Wenn die tatsächlich das Fernwasser anschließen, macht auf keinen Fall den Wasserhahn auf! Dieses Stagnationswasser ist kein Trinkwasser mehr! Wenn es wirklich so weit kommt, zieht am besten weg.  Euer Haus wird dadurch unbewohnbar! Oder ihr müsst euer gesamtes Wasser von woanders herbeischaffen!” 

Dann kommt noch der Gerichtsvollzieher. Weil Sie sich bisher geweigert haben, Ihr Haus unbewohnbar zu machen, müssen Sie noch viel Zwangsgeld zahlen! 

Wie ist das möglich? Das kann doch nur ein Albtraum sein? 

Ist es leider nicht! In Bayern gilt der Anschluss- und Benutzungszwang . Der wurde 1935  von den Nazis eingeführt - mit der deutschen Gemeindeordnung

Dagegen gibt es keinerlei rechtliche Mittel, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zeigt. 

Und der Wasserversorger hält sich nicht an die technischen Regeln, wie dieses Video  beweist: 


Veröffentlicht am 20.02.2014 von Kiat Gorina

Übrigens: Wenn Sie Besuch bekommen, Ihr Haus jetzt vermieten oder gar verkaufen wollen, Vorsicht! 

Wenn das Gesundheitsamt Wasserproben aus Ihrer Hausleitung untersucht, und dort  etwas findet, sind Sie dran! Jedes bayerische Gericht wird Sie verurteilen.  Weil Sie als Hausbesitzer für die ordnungsgemäße Wasserversorgung verantwortlich sind!  Wenn sich  in Ihrer Hausinstallation statt Trinkwasser Flüssigkeit der Kategorie 3, 4 oder sogar 5 befindet, sind Sie dran!  Dass das Wasser so vom kommunalen Wasserversorger stammt, spielt keine Rolle. Sie als Hausbesitzer haben sich strafbar gemacht! 

Fazit: Besser nicht nach Bayern ziehen, auf keinen Fall ein Haus kaufen und besser keinen Urlaub dort machen! Sie kommen dort in Teufels Küche! Oder werden krank! Oder treten Ihre Letzte Reise an

Übernommen von OverBlog

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