Freitag, 4. April 2014

Falschbeschuldigung des Dorfjägers und ein handgeschriebender Freispruch

Heute erhielt mein Bär Post von seinem Anwalt: Die Abschrift eines Urteils des Amtsgerichtes Ansbach - vom 13.3.2014 war da. Da war ja mein Bär freigesprochen worden. Der Dorfjäger hatte ihn angezeigt: Angeblich hatte mein Bär ihn bei der Jagd gestört und einen Bock vergrämt. 

Wie sich herausstellte. hat mit diser Anzeige der Dorfjäger einen veritablen Bock geschossen. 

Was meinen Bären verwunderte, war, dass der Freispruch handgeschrieben war. Aber Freispruch ist Freispruch! Zur Vorgeschichte: 

Im August 2013 gingen wir abends spazieren, mit unserer Hündin. Begleitet wurden wir von unserem Blendling. Als wir sahen, dass die Klappe einer Kanzel sich öffnete und der Lauf eines Gewehres zu sehen war, traten wir den Rückzug an. Wegen des Blendlings - einer Mischung von Wild- und Hauskatze. Dieser Kater begleitet uns gerne.  

Aber wir wollten nicht, dass ein schießwütiger Jäger ihn abknallt. 

Wochen später bekamen wir eine Aufforderung zur Vernehmung - von der Polizeistation in Heilsbronn. Wir hätten angeblich die Jagd gestört - der Dorfjäger hatte uns angezeigt. Wir fuhren hin und bestätigten die Angaben zur Person, zur Sache machten wir keine Aussage. 

Monate später erhielten wir Post vom Landratsamt - von der unteren Jagdbehörde. Ich erhielt eine Rüge wegen angeblicher Jagdstörung, mein Bär sollte eine saftige Ordnungsstrafe zahlen. Wegen Jagdstörung! Behauptete der Dorfjäger. Mein Bär nahm sich einen Anwalt und legte Einspruch ein. 

Der erste Termin für die Gerichtsverhandlung sollte der Rosenmontag sein. Da hatte der Anwalt bereits einen anderen Termin. Also wurde umgeladen. Auf den 13.03.2014. Da erschien auch der Dorfjäger als Zeuge - natürlich in Jägerklamotten. Und zog vom Leder und schwadronierte und schwadronierte. 

Die Richterin hörte ihm zu und verglich seinen Redeschwall mit dem, was er bei seiner Anzeige bei der Polizei angegeben hatte. Sie entdeckte Widersprüche! Und unterbrach den Zeugen: "Bei ihrer Aussage bei der Polizei haben Sie etwas anderes ausgesagt!" 

Erneuter Redeschwall. Dann beendete die Richterin die Beweisaufnahme und verkündete das Urteil: Freispuch, die Kosten trägt die Staatskasse. 

So steht es auch in der Abschrift - mit der Hand geschrieben! 

Das ist ja gut ausgegangen. Die Kosten für den Anwalt meines Bären übernimmt der bayerische Freistaat. Wäre das Verfahren eingestellt worden, hätte mein Bär seinen Anwalt selbst bezahlen müssen! Und was passiert dem Dorfjäger? Nichts! 

Er kann sich wieder eine Falschbeschuldigung ausdenken! Er kann wieder eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Dann geht das wieder zur unteren Jagdbehörde im Landratsamt. Und die kann wieder einen Bußgeldbescheid ausstellen. Und wenn der unbegründet ist, muss der Betroffene Einspruch einlegen. Und es kommt zum Gerichtsverfahren. Und der Betroffene sollte sich einen Anwalt nehmen. Und trägt das finanzielle Risiko! 

Und welches Risiko trägt der Dorfläger? So gut wie keins. Wird ein Freispruch im Namen des Volkes verkündet, dann übernimmt der Freistaat die Kosten - der Dorfjäger muss nicht die Bohne berappen! 

So viel zu den Privilegien eines Dorfjägers! Oder sollte ich Narrenfreiheit schreiben? 


Veröffentlicht am 26.08.2013 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

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